Der Kompetenzbereich 1 umfasst die sozialpädagogische Gestaltung der Entwicklungsprozesse der begleiteten Person und seines Umfelds. Die Sozialpädagogin, der Sozialpädagoge analysiert die Situation der begleiteten Person ganzheitlich und ermittelt systematisch den Unterstützungsbedarf, um darauf basierend Ziele und Massnahmen gemeinsam mit den Beteiligten zu entwickeln. Sie, er erstellt eine Planung und gestaltet die Entwicklungsprozesse der begleiteten Person partizipativ. Regelmässig evaluiert die Sozialpädagogin, der Sozialpädagoge gemeinsam, ob die Ziele erreicht wurden. Sie, er bezieht das soziale Umfeld und Bezugssystem der begleiteten Person in die Entwicklungsprozesse mit ein und organisiert bei Bedarf Beratungs- und Unterstützungsangebote.