Als Teilnehmende von vorbereitenden Lehrgängen auf eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen wie Arbeitsagogik, Teamleitung, Job Coaching, Spezialist/Spezialistin für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung profitieren Sie von der Subjektfinanzierung des Bundes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
Damit werden Absolvierende von vorbereitenden Lehrgängen auf eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung erhalten. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können Sie – unabhängig vom Erfolg – durch Einreichen der Zahlungsbestätigungen der besuchten Lehrgänge eine teilweise Rückerstattung der Lehrgangskosten einfordern.
Der Beitragssatz wurde vom Bundesrat in der Berufsbildungsverordnung festgelegt. Er beträgt 50% der anrechenbaren Kosten, max. CHF 9'500.– für eidgenössische Berufsprüfungen und max. CHF 10'500.– für Höhere Fachprüfungen.
Weitere Informationen über die Finanzierung finden Sie hier
Die Zahlungsbestätigung können Sie bei uns beziehen und kann nur die von den Teilnehmenden bezahlten Lehrgangsgebühren aufführen.
Wichtig
Um von der Subjektfinanzierung des Bundes zu profitieren müssen folgende Punkte erfüllt sein
- Die Teilnehmerin, der Teilnehmer muss Selbstzahler, Selbstzahlerin sein: Die Rechnung muss zwingend auf die Teilnehmerin, den Teilnehmer ausgestellt sein.
- Die Teilnehmerin, der Teilnehmer muss den Wohnsitz in der Schweiz haben.
- Die Teilnehmerin, der Teilnehmer muss an der eidgenössischen Berufsprüfung, eidgenössischen Höheren Fachprüfung teilnehmen. Das Prüfungsergebnis ist dabei nicht relevant.